Compliance Richtlinie
Compliance Richtlinie der GUS
Gesellschaft für Umweltsimulation e.V.
Legalität, Objektivität und Unabhängigkeit sind die tragenden Werte der Gesellschaft für Umweltsimulation e.V. (GUS) und bilden die Grundlage allen Handelns.
1. Diese Compliance‐Richtlinie gilt für die Gesellschaft für Umweltsimulation e.V. (GUS) und dient der Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke und Ziele.
2. Das Handeln der GUS leitet sich aus den satzungsgemäßen gemeinnützigen Vereinszwecken lt. Abgabenordnung und den zu deren Erfüllung durchgeführten und durchzuführenden Aktivitäten ab. Diese Richtlinie gilt für alle Organe, Arbeitskreise, Ausschüsse und Arbeitsgruppen der GUS.
3. Alles Handeln in der GUS hat sich ausschließlich an dem satzungsgemäß festgeschriebenen Vereinszweck auszurichten. Dieser ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Umweltsimulation.
Der Satzungszweck wird gemäß § 2 der GUS‐Satzung verwirklicht wie folgt:
Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Workshops. Diese Veranstaltungen sind der Öffentlichkeit zugänglich und nicht auf die Mitglieder des Vereins beschränkt.
Verbreitung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Umweltsimulation und Förderung der Weiterbildung durch die Durchführung wissenschaftlicher Tagungen, Workshops und Seminare sowie die Vermittlung der historischen Entwicklung der Umweltsimulation. Diese Tagungen und Seminare sind der Öffentlichkeit zugänglich und nicht auf die Mitglieder des Vereins beschränkt.Verbreitung von Erkenntnissen durch zeitnahe Veröffentlichung der Tagungen und Seminare in Berichtsbänden, Beilagen, Sonderheften und auf den Internetseiten der GUS.
4. Der GUS bekennt sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften sowie der lt. Satzung und Geschäftsordnung festgelegten internen Richtlinien. Die Gesellschaft verpflichtet sich bei ihrem Handeln den Werten der Integrität und Fairness sowie dem Grundsatz der Transparenz.
5. Die verantwortlichen Präsidiumsmitglieder, die Vorsitzenden von Arbeitsgruppen und alle weiteren in der GUS ehrenamtlich oder hauptberuflich tätigen Personen haben für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften sowie der internen Richtlinien zu sorgen und wirken auf deren Einhaltung in der gesamten GUS hin.
6. Die GUS hat sich mit dieser Compliance‐Richtlinie und weiteren Regelungen Selbstverpflichtungen auferlegt, die zur ständigen Verwirklichung geführt werden. Diese Regelungen sind insbesondere die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland insbesondere Gesetze und Richtlinien zum Kartellrecht, die Satzung des GUS e.V., die insbesondere die Verwirklichung der gemeinnützigen Vereinszwecke regelt, die Datenschutzerklärung der GUS, sowie die Orientierung an den vom VDI Verein Deutscher Ingenieure 2002 verabschiedeten „Ethischen Grundsätze des Ingenieurberufs“ (Zusammenfassung siehe Annex 1).
7. Alle ehrenamtlichen und hauptamtlich Tätigen der GUS sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie die einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit führen können. Dies gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer an GUS‐Veranstaltungen. Die Teilnehmer verpflichten sich mit ihrer Anmeldung, diese Regelungen zu akzeptieren und ihnen nicht zuwider zu handeln.
8. Jedes Verhalten, das eine unzulässige Marktabsprache, korruptes Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im dienstlichen Umfeld oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bekenntnis darstellt, entspricht einem Verstoß gegen § 4.2 der GUS‐Satzung und zieht den Ausschluss aus allen Ämtern und aus der Gesellschaft nach sich gemäß § 5.2 der Satzung.
Pfinztal, im März 2019
Gesellschaft für Umweltsimulation e.V. (GUS)
Karl-Friedrich Ziegahn
Präsident
ANNEX 1
Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs: Zusammenfassung
Ingenieurinnen und Ingenieure
- verantworten allein oder mitverantwortlich die Folgen ihrer beruflichen Arbeit sowie die sorgfältige Wahrnehmung ihrer spezifischen Pflichten
- bekennen sich zu ihrer Bringpflicht für sinnvolle technische Erfindungen und nachhaltige Lösungen
- sind sich bewusst über die Zusammenhänge technischer, gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Systeme und deren Wirkung in der Zukunft
- vermeiden Handlungsfolgen, die zu Sachzwängen und zur Einschränkung selbstverantwortlichen Handelns führen
- orientieren sich an den Grundsätzen allgemein moralischer Verantwortung und achten das Arbeits-,Umwelt und Technikrecht
- diskutieren widerstreitende Wertvorstellungen fach- und kulturübergreifend
- suchen in berufsmoralischen Konfliktfällen institutionelle Unterstützung
- wirken an der Auslegung und Fortschreibung rechtlicher und politischer Vorgaben mit
- verpflichten sich zur ständigen Weiterbildung
- engagieren sich bei der technologischen Aufklärung in Aus- und Weiterbildung an Schulen, Hochschulen, in Unternehmen und Verbänden